Ein Beschäftigter trägt zwei Holzlatten auf der Schulter - hinten hält sein Kollege fest, der unscharf zu sehen ist

Gefährdungsbeurteilung für Werkstätten

Die Online Handlungshilfe zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung unterstützt Sie dabei, Gefährdungen systematisch durchzugehen und die nach § 6 Arbeitsschutzgesetz geforderte Dokumentation anzulegen.

Legen Sie Arbeitsbereiche fest und erfassen Sie Tätigkeiten. Ermitteln Sie Gefährdungen, beurteilen Sie Risiken und wählen Sie geeignete Maßnahmen. Berücksichtigen Sie allgemeine Gefährdungsfaktoren wie psychische Belastungen, elektrischen Strom oder den Umgang mit Gefahrstoffen.

Gefährdungsbeurteilung: Wer ist beteiligt?

Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte oder -ärztinnen. Falls vorhanden: betriebliche Interessen­vertretungen und Arbeitsschutz­ausschuss. Beteiligen Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in geeigneter Weise.

Nutzen Sie die Online-Handlungshilfe mit mobilen Geräten während einer Begehung, um Beobachtungen und Befragungsergebnisse zu notieren. Bearbeiten Sie die Daten am PC weiter.

So starten Sie

Jedes Thema wird mit Links zu Hintergrundinformationen auf bgw-online.de und Verweisen auf gesetzliche Grundlagen ergänzt. Wenn alle bei den Schutzmaßnahmen mitmachen, sind das beste Voraussetzungen für ein gesundes und leistungsfähiges Team.

Wer ist wer in der Online-Handlungshilfe?

Mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind immer die tariflich Angestellten gemeint, mit den Beschäftigten bezeichnen wir die Menschen mit Behinderungen.

Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten sehr ernst, Datenschutz und Datensicherheit sind jederzeit gewährleistet. Aus Sicherheitsgründen werden Sie nach 30 Minuten Inaktivität automatisch abgemeldet. Nicht gespeicherte Daten gehen verloren. Speichern Sie Ihre Eingaben rechtzeitig.