Schritt 4: Schutzmaßnahmen festlegen

Bild vergrößern Die Grafik zeigt einen in sieben gleichmäßige Abschnitte unterteilten Kreis, davon ist einer farblich hervorgehoben.

Maßnahmen festlegen

Die Gefahrstoffverordnung regelt neben Mindeststandards aufeinander aufbauende Schutzmaßnahmenkonzepte. Diese Schutzmaßnahmen umfassen Maßnahmen zur Substitution, technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen und Vorgaben und Kriterien zur Wirksamkeitsprüfung.